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AGB
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Das Master (Aufnahmen) bleibt bis zur Tilgung des vollen Rechnungsbetrages Eigentum der Firma Silverdome Productions.
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Der Kunde unterzeichnet vor Auftragsbeginn eine Auftragsbestätigung, in der er die dort angegebenen Konditionen anerkennt
und sich bereit erklärt 50% der Auftragssumme vorab zu zahlen. Der Restbetrag wird sofort fällig bei der Fertigstellung des Auftrages und ist
sofort zu zahlen. Nach dem Eingang des Restbetrages kann die Übergabe des Aufnahmematerials und Masters stattfinden. Findet ein Auftrag
nur postalisch statt, bzw. der Austausch von Musikmaterial und Medien, dann muß der volle Betrag vor der Übergabe an den Kunden for
Auftragsbeginn bereits beglichen werden.
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Bei Vervielfältigungen ist der gesamte Betrag inkl 5% Überlieferung bei Produktion vor Auftragsbeginn zu zahlen.
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Der Kunde verpflichtet sich bei der Beauftragung zur Verfielfältigung seines Materials, als auch bei der Verwendung von rechtlich
geschütztem Material, die Meldung an die GEMA selbst vorzunehmen und Gebühren selbst zu zahlen.
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Materialschäden oder Fehler, sowohl bei Aufnahmen und Mastering, als auch bei Vervielfältigtem Material in Form einer CD-Auflage, können
nur beanstandet werden bei Vollständigkeit der Ware oder Lieferung und unter schriftlicher Angabe der Fehler bzw. Schäden oder
Abweichungen, binnen 7 Tagen. Ausnahmen bleiben nach dem Urteil der Geschäftsführung vorbehalten. Liefert der Kunde das Premaster
oder eigene Aufnahmen, trägt er persönlich die Verantwortung für etwaige Fehler, Defekte, Störgeräusche, Kompatibilitätsprobleme etc. bei
Vervielfältigung und Bearbeitung des Materials.
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Der Kunde verpflichtet sich vor und während der Studioaufenthalte möglichst keinen Alkohol zu konsumieren und ebenfalls jeglichen
Drogenkonsum zu vermeiden. Essen und trinken, sowie Rauchen ist nur in den dafür zugewiesenen Bereichen erlaubt. Der Kunde kann für
jeglichen durch ihn verursachten Schaden im Studio, in der angrenzenden Wohnung und im gesamten Gebäude und zugehörigen Gelände
haftbar gemacht werden.
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Gebuchte und nicht wahrgenommene Studiozeit muß regulär bezahlt werden, außer nach gesonderter und vorheriger Vereinbarung mit
dem Produzenten. Bei Stornierung eines bestätigten und angezahlten Auftrags, wird die Vorauszahlung als Entschädigung für den Ausfall einbehalten.
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Der volle Rechnungsbetrag ist sofort ab Rechnungsdatum zu begleichen. Ist der volle Betrag nicht pünktlich auf dem unten angegebenen
Konto eingegangen, beauftragen wir bei weiterem Verzug ohne weitere Vorankündigung ein Inkassobüro, wodurch für Sie weitere Kosten
entstehen.
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Alle Preise ohne Gewähr.
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